Gemeinde leiten

Am 1. März 2020 werden in der Ev. Kirche von Westfalen die Presbyterien neu gewählt. Vom 11. bis 29. November lieft dazu das Wahlvorschlagsverfahren. Gemeindeglieder waren bis dahin aufgefordert, geeignete Kandidaten für das Presbyteramt zu nennen.

Grundsätzlich gilt: Als Presbyterin oder Presbyter kann kandidieren , wer Mitglied der Ev. Kirchengemeinde Beckum und am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist sowie das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Die Kandidaten sollen sich „als treue Glieder der Gemeinde bewährt haben“ und „einen guten Ruf in der Gemeinde besitzen“, sagt die Kirchenordnung.

Bei der Gemeindeversammlung am 10. November haben sich acht Kandidaten für das neue Presbyterium vorgestellt. Sieben der Kandidaten gehörten bereits in den vergangenen vier Jahren dem Presbyterium an.
Aktuell wird die eingereichte Vorschlagsliste geprüft. Sollte die Prüfung ohne Beanstandung verlaufen, womit zu rechnenist, würden acht Kandidaten auf der Liste stehen, also so viele Kandidaten, wie das Presbyterium Sitze hat. Nach dem Kirchenrecht würden die Vorgeschlagenen damit als gewählt gelten. Eine Wahlhandlung fände dann nicht statt.

Die Amtseinführung des neuen Presbyteriums ist für Sonntag, den 22. März 2020 angesetzt.

Weitere Informationen bietet die Internetseite www.kirchenwahl2020.de