Alle vier Jahre werden in Westfalen die Presbyterien neu gewählt. Anfang 2020 ist es wieder so weit. Dabei strebt die Landeskirche einen Strategiewechsel an: In Zukunft soll verstärkt auf die Gewinnung geeigneter Kandidaten gesetzt werden – ggf. auch ohne Wahlhandlung. Diese konnte man bei einer Wahlbeteiligung von unter 6 % nicht unbedingt demokratisch nennen.
Eine Information zur Presbyteriumswahl gibt es in einer Gemeindeversammlung am Sonntag, den 10. November gegen 11.15 Uhr nach dem Gottesdienst. Mit der Gemeindeversammlung beginnt zugleich das Wahlvorschlagsverfahren, d.h. die Kirchengemeinde ist aufgefordert, geeignete Presbyteriumskandidaten für die Wahl vorzuschlagen. Die Vorschlagsphase endet am 29. November.
Vom aktuellen Presbyterium stehen bis auf einen Presbyter alle Mitglieder erneut zur Wahl zu Verfügung. Für den Presbyter, der nicht erneut zur Wahl steht, konnte das Presbyterium einen weiteren Kandidaten gewinnen. Alle acht Kandidaten stellen sich in der Gemeindeversammlung kurz vor und stehen für Fragen aus der Gemeinde zur Verfügung. Natürlich kann die Liste der Kandidaten durch weitere Vorschläge ergänzt werden.
Die Wahl ist im März 2020. Sollten dann nur soviele Kandidaten auf der Liste stehen, wie das Prebyterium Sitze hat, gelten die Vorgeschlagenen als gewählt. Eine Wahlhandlung fände dann nicht statt. Die Amtseinführung des neuen Presbyteriums findet dann am 22. März 2020 statt.
Weitere Informationen bietet die Internetseite www.kirchenwahl2020.de