Vielleicht ist es Ihnen schon aufgefallen: Unser Presbyterium heißt derzeit Bevollmächtigtenausschuss (BVA). Dieser übernimmt alle Aufgaben des Presbyteriums und ist als Übergangslösung vom Kreissynodalvorstand (KSV) des Kirchenkreises eingesetzt (Erläuterung siehe unten).
Zum aktuellen Bevollmächtigtenausschuss gehören:
Martin Wachter

Kommissarischer Vorsitz
Mitglied seit 2025
E-Mail
Ehrenfried Held

Stellvertretender Vorsitz
Mitglied seit 2005
– Umweltbeauftragter
– Mitglied der Gemeindebriefredaktion
– Kirchenmusik
– Öffentlichkeitsarbeit
– Gottesdienstausschuss
E-Mail
Ingo Engeln

Finanzkirchmeister
Mitglied seit 2024
– Mitglied im Stiftungsrat der Evangelischen Stiftung Beckum
– Mitglied im Vorstand des Förderkreises der Ev. Kirchengemeinde Beckum
– Mitglied der Kreissynode
– Finanzausschuss
E-Mail
Christian Werner

Baukirchmeister
Mitglied seit 2020
– Friedhofsausschuss
– Bauausschuss
E-Mail
Kerstin Helle

Mitglied seit 2024
– Stellvertretendes Mitglied der Kreissynode
– Mitglied der Gemeindebriefredaktion
– Kita-Beauftragte
E-Mail
Madita Nitschke

Pfarrerin
Beratendes Mitglied seit 2025
E-Mail
[Fotos: privat]
Bevollmächtigtenausschuss – Erläuterung der Übergangslösung
Die Kirchenordnung der Ev. Kirche von Westfalen sieht für Situationen, in denen ein Presbyterium nicht mehr arbeitsfähig ist oder die Gefahr dazu besteht, ausdrücklich die Möglichkeit eines Bevollmächtigtenausschusses vor. Der nimmt alle Aufgaben des Presbyteriums wahr, mit denselben Rechten und Pflichten, wird aber vom Kreissynodalvorstand (KSV) des Kirchenkreises eingesetzt und nicht von der Gemeinde gewählt. Dieser Schritt war nötig, da unser Presbyterium einen verfassungsmäßigen Bestand von sieben Plätzen hatte (sechs gewählte Ehrenamtliche und eine Pfarrperson), von denen zuletzt nur vier mit ehrenamtlichen Presbytern besetzt waren.
Damit stand das Presbyterium vor dem Problem, dass die Beschlussfähigkeit nicht mehr gegeben war, sobald eine Person nicht an den Sitzungen teilnehmen konnte. Denn nach kirchlichem Recht ist ein Presbyterium nur dann beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der vorgesehenen Mitglieder anwesend sind. Pfarrpersonen im Probedienst sind zwar mit beratender Stimme Mitglied im Presbyterium oder BVA, können aber keine gewählte Pfarrstelle ersetzen. Dazu kommt, dass der kommissarische Vorsitz aus dem KSV im Presbyterium kein Stimmrecht gehabt hätte. Im BVA hingegen ist eine klare Leitung mit voller Handlungsfähigkeit möglich.
Das bisherige Presbyterium (Ehrenfried Held, Ingo Engeln, Kerstin Helle und Christian Werner) ist seit dem Wechsel zum BVA weiter stimmberechtigt und leitet die Gemeinde gemeinsam mit Martin Wachter und (beratend) Pfarrerin Madita Nitschke. Für die Gemeinde ändert sich dadurch nichts: Gottesdienste, Gruppen, Seelsorge, Entscheidungen – alles geht verlässlich weiter.
Der neue Name sorgt dafür, dass Verantwortung getragen wird und Entscheidungen weiter rechtssicher getroffen werden können. Der BVA stellt eine Übergangslösung dar, bis wieder ein Presbyterium gewählt werden kann. Die nächste reguläre Wahl findet im Frühjahr 2028 statt. Vielleicht haben Sie Lust, die Gemeinde in Leitungsverantwortung zu unterstützen, und können sich vorstellen, sich ins Presbyterium wählen zu lassen? Dann melden Sie sich gerne jetzt schon bei den Mitgliedern des BVA oder bei Pfarrerin Madita Nitschke.