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Zulassung zur Konfirmation

Das Presbyterium der Kirchengemeinde muss für jede Konfirmandin und jeden Konfirmanden am Ende der Unterrichtszeit die Zulassung zur Konfirmation beschließen. Früher geschah das im Anschluß an eine Prüfung. Das ist bei uns nun nicht mehr so. Trotzdem ist die Zulassung zur Konfirmation an bestimmte Bedingungen geknüpft:

1. Regelmäßige Unterrichtsteilnahme

Eine regelmäßige und aktive Unterrichtsteilnahme wird vorausgesetzt. Am Ende der Konfirmandenzeit sollen die Konfirmandinnen und Konfirmanden an mindesten 80% der Unterrichtseinheiten (inklusive Konfi-Camp) teilgenommen haben. Bei 12-14 Blocktagen und 5 Einheiten beim Konfi-Camp sind das insgesamt 17-19 Einheiten. Man darf dann höchstens drei Blocktage versäumen

Das Konfi-Camp ist für uns ein wichtiger Bestandtteil der Konfi-Arbeit. Wer aus nachvollziehbaren Gründen am Konfi-Camp nicht teilnehmen kann, holt nach dem Camp zu besonderen Unterrichtsterminen das verpasste nach (an einem gesonderter Blocktag oder in mehrere einstündigen Nachmittagseinheiten).

2. Regelmäßiger Gottesdienstbesuch

Die Konfirmand/innen sollen regelmäßig den Gottesdienst besuchen. Erwartet werden im Laufe der Konfirmandenzeit insgesamt 25 Besuche. Praktisch bedeutet das, etwa alle zwei Wochen einen Gottesdienst zu besuchen. Dazu liegt in der Kirche ein Heft aus, in das sich Konfis nach dem Besuch eintragen können. Wer in einer anderen Gemeinde einen Gottesdienst besucht, kann sich den Besuch von einem Pastor/einer Pastorin oder Presbytern bestätigen lassen.

3. Minimaler Lernstoff

Es gibt minimale Lernanforderungen, die im Laufe der Konfirmandenzeit durch Aufsagen unter Beweis gestellt werden sollen. Im Einzelnen sind dies das Vaterunser, das Glaubensbekenntnis, Psalm 23 und die Zehn Gebote. Das Aufsagen geschieht, in dem man beim Blocktag bei einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter den Lernstoff aufsagt und dieser dann das Gelernte „abhakt“. Natürlich berücksichtigen wir beim Lernen und Aufsagen, dass nicht alle Konfirmandinnen und Konfirmanden die gleiche Lernstärke haben.

Die Lerntexte:

Vaterunser (Matthäusevangelium 6,9-13)

Vater unser im Himmel
Geheiligt werde dein Name.
Dein Reich komme.
Dein Wille geschehe,
wie im Himmel, so auf Erden.
Unser tägliches Brot gib uns heute.
Und vergib uns unsere Schuld,
wie auch wir vergeben unsern Schuldigern.
Und führe uns nicht in Versuchung,
sondern erlöse uns von dem Bösen.
Denn dein ist das Reich
und die Kraft und die Herrlichkeit
in Ewigkeit. Amen.

Glaubensbekenntnis

Ich glaube an Gott, den Vater,
den Allmächtigen,
den Schöpfer des Himmels und der Erde.

Und an Jesus Christus,
seinen eingeborenen Sohn, unsern Herrn,
empfangen durch den Heiligen Geist,
geboren von der Jungfrau Maria,
gelitten unter Pontius Pilatus,
gekreuzigt, gestorben und begraben,
hinabgestiegen in das Reich des Todes,
am dritten Tage auferstanden von den Toten,
aufgefahren in den Himmel;
er sitzt zur Rechten Gottes,
des allmächtigen Vaters;
von dort wird er kommen,
zu richten die Lebenden und die Toten.

Ich glaube an den Heiligen Geist,
die heilige christliche Kirche,
Gemeinschaft der Heiligen,
Vergebung der Sünden,
Auferstehung der Toten und das ewige Leben.

 

Psalm 23

Der HERR ist mein Hirte,
mir wird nichts mangeln.
Er weidet mich auf einer grünen Aue
und führet mich zum frischen Wasser.
Er erquicket meine Seele.
Er führet mich auf rechter Straße
um seines Namens willen.
Und ob ich schon wanderte im finstern Tal,
fürchte ich kein Unglück;
denn du bist bei mir,
dein Stecken und Stab trösten mich.
Du bereitest vor mir einen Tisch
im Angesicht meiner Feinde.
Du salbest mein Haupt mit Öl
und schenkest mir voll ein.
Gutes und Barmherzigkeit
werden mir folgen mein Leben lang,
und ich werde bleiben
im Hause des HERRN immerdar.

 

Zehn Gebote

Das erste Gebot
Ich bin der Herr, dein Gott. Du sollst keine anderen Götter haben neben mir.

Das zweite Gebot
Du sollst den Namen des Herrn, deines Gottes, nicht missbrauchen.

Das dritte Gebot
Du sollst den Feiertag heiligen.

Das vierte Gebot
Du sollst deinen Vater und deine Mutter ehren.

Das fünfte Gebot
Du sollst nicht töten.

Das sechste Gebot
Du sollst nicht ehebrechen.

Das siebte Gebot
Du sollst nicht stehlen.

Das achte Gebot
Du sollst nicht falsch Zeugnis reden wider deinen Nächsten.

Das neunte Gebot
Du sollst nicht begehren deines Nächsten Haus.

Das zehnte Gebot
Du sollst nicht begehren deines Nächsten Frau, Knecht, Magd, Vieh noch alles, was dein Nächster hat.

4. Mitwirkung an Gottesdiensten

Die Konfirmandinnen und Konfirmanden sollen sich im Laufe der Konfirmandenzeit in ein bis zwei mit vorbereiteten Gottesdiensten der Gemeinde vorstellen und z.B. Arbeits- und Lernergebnisse aus dem Unterricht präsentieren. Die Mitwirkung an solchen Gottesdiensten ist Teil der Konfirmandenarbeit. Ein eigener Vorstellungsgottesdienst, wie ihn die Eltern vielleicht noch kennen, findet nicht mehr statt.