Zurück zu Dienste

Trauung

[two_thirds]

Sie planen Ihre Hochzeit und wollen sich auch kirchlich trauen lassen? Dann finden Sie hier ein paar Informationen zum Traugottesdienst in unserer Gemeinde. Genaueres können Sie in einem Gespräch mit Pfarrerin Schneider oder Pfarrer Göldner klären.

Grundsätzliches zur Trauung

Ein evangelischer Traugottesdienst ist ein besonderer und feierlicher Gottesdienst, in dem Sie als Ehepaar um Gottes Segen für Ihre Ehe bitten und sich als von Gott einander anvertraute Eheleute zueinander bekennen. Voraussetzung für eine evangelische Trauung ist in der Regel, dass beide Ehepartner Mitglieder einer christlichen Gemeinde sind und mindestens ein Ehepartner evangelisch ist. Ist keiner der Ehepartner Mitglied einer evangelischen Gemeinde, ist eine evangelische Trauung nicht möglich.

Wichtiger Punkt: Rechtzeitige Terminabsprache

Eine Hochzeit vorzubereiten erfordert viel Organisationstalent: Terminkalender mit Familie und Freunden sind abzuklären, ein Ort für die Hochzeitsfeier ist zu suchen und der Termin mit den Öffnungszeiten des Standesamtes abzuklären. Manchmal steht erst ganz am Schluss die Frage, ob zum Wunschtermin auch eine kirchliche Trauung möglich ist. Grundsätzlich sind wir sehr flexibel, aber auch in einer Kirchengemeinde gibt es viele Termine. Damit es keine Probleme gibt, fragen Sie am besten frühzeitig in unserer Gemeinde nach. Die meisten Trauanfragen werden ein halbes bis dreiviertel Jahr vor dem Termin abgesprochen.

Wenn Sie nicht aus unserer Gemeinde kommen …

Grundsätzlich ist für eine Trauung die Pfarrererin oder der Pfarrer an Ihrem Wohnort zuständig. Wenn Sie nicht aus unserer Gemeinde kommen, benötigen wir daher ein Dimissoriale (das ist die Zustimmung Ihrer Ortsgemeinde, dass eine Pfarrerin oder ein Pfarrer unserer Gemeinde Sie trauen kann, auch wenn er eigentlich nicht zuständig ist).
Ist ein Ehepartner Mitglied der römisch-katholischen Kirche, so kann über die Ortspfarrerei beim zuständigen Bischof eine Dispens beantragt werden (das ist eine bischöfliche Ausnahmegenehmigung). Sie ist dann notwendig, wenn die römische Kirche die evangelische Trauung anerkennen soll. Für die evangelische Trauung selbst ist eine Dispens aber nicht erforderlich.

Ökumenische Trauung

Unter einer Ökumenischen Trauung versteht man einen gemeinsamen Traugottesdienst mit einer evangelischen Pfarrerin und einem röm.-katholischen Pfarrer. Allerdings: Streng genommen gibt es eine Ökumenische Trauung gar nicht. Sie ist eigentlich ein evangelischer Gottesdienst unter röm.-katholischer Beteiligung – oder umgekehrt. Sprechen Sie mit dem zuständigen katholischen Pfarramt und fragen sie nach, ob ein katholischer Geistlicher die Trauung mitfeiern kann.

Trauzeugen

Trauzeugen sind heute bei einer Trauung nicht mehr nötig. Trotzdem ist es ein schöner Brauch, wenn sie – sofern Sie Trauzeugen haben – mit Ihnen gemeinsam in die Kirche einziehen und vielleicht rechts und links von Ihnen Platz nehmen.

Kosten

Kosten für eine Trauung fallen in der Regel keine an, weder für den Kirchenraum noch für den Pfarrer. Nur dann, wenn Sie bestimmte Wünsche haben, deren Finanzierung unsere Gemeinde nicht übernehmen kann, müssten Sie die Kosten übernehmen. Das sind zum Beispiel aufwändigere musikalische Wünsche, die zusätzlichere Proben des Kirchenmusikers bedeuten oder ein bestimmter Blumenschmuck etc.

[/two_thirds]
[third]

 

[button icon=“link“ tag=“65 KB“ link=“http://christus-kirche-beckum.de/wp-content/uploads/2015/03/Heft_zur_Trauung.pdf“]Infos zur Trauung PDF[/button]

[/third]